Studenten private Krankenversicherung
Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Studenten?
Per Gesetz unterliegen Studenten der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kasse. Wenn die Mitversicherung über die Eltern möglich ist, kostet das keinen Beitrag. Die eigenständige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse kostet ab 1.7.2009 53,40 Euro (vorher 55,55 Euro). Dazu kommt noch die Pflegeversicherung, von entweder 9,98 Euro, oder bei Kinderlosen ab Alter 23 dann 11,23 Euro.
Das gibt also einen Gesamtbeitrag von 63,38 oder 64,63 Euro.
Die Beitragseinstufung mit der Versicherungspflicht gilt bis zum 14.Fachsemester, endet dabei aber spätestens mit Alter 30. Länger nur dann, wenn die Art der Ausbildung, oder besondere familiäre bzw. persönliche Gründe die Überschreitung rechtfertigen.
Die private Krankenversicherung kommt für Studenten also in Betracht:
1) Wenn man sich in den ersten 3 Monaten der entstandenen Versicherungspflicht von dieser befreien läßt.
2) Wenn die Versicherungspflicht als Student in der gesetzlichen Kasse gemäß obiger Regelung endete.
Die Befreiung kommt eher nicht in Betracht, wenn man kostenlos als familienmitversichert läuft. Warum sollte man sich da auch befreien lassen. Die Familienmitversicherung geht bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Dann werden eigene Beiträge fällig. Wer Wehrdienst oder Zivildienst leistete, für den wird diese Zeit entsprechend angehängt. - In dieser Lage kommt die PKV aber nicht in Frage, weil eingangs ja keine Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgte.
Zahlt man aber ohnehin eigenen Beitrag, weil der Elternteil, dem man zugeordnet ist (in der Regel der Höherverdiener) in der privaten Krankenversicherung ist, kann die PKV dann schon ein Thema sein. Junge männliche Studenten müssen nicht viel mehr als in der Kasse zahlen, abhängig von den Leistungen. Bei Studentinnen wird es schon eher relevant teurer.
Hat man als Student evt. ein anzurechnendes Einkommen, wofür man ebenfalls Beiträge in der Kasse zahlt, macht das die Befreiung attraktiver.
Sonderfall: Über einen Elternteil besteht Beihilfe - dann braucht man nur noch einen 20 %-igen Privattarif
, den Rest leistet die Beihilfe. In diesen Fällen rechnet sich die Befreiung immer. Die Beihilfe endet allerdings mit Vollendung des 25.Lebensjahres. Ist das Studium dann noch nicht beendet, muß in einen 100 %-Tarif umgestellt werden. Wenn das Studium mindestens noch 1 Jahr dauert, kann man auch andere Versicherer in Betracht ziehen. Bei geringeren Laufzeiten versichert man sich beim gegenwärtigen Versicherer weiter.
Wenn die Pflichtversicherung als Student endete, man aber weiterhin studiert, kann man dann in die PKV wechseln. Die Aufnahme dort ist allerdings in der Regel nur möglich, wenn mindestens noch 1 Jahr Versicherungszeit bevorsteht. Nur für wenige Monate würde keine Aufnahme erfolgen. Außer natürlich, es ist in der Folge weiterhin die PKV möglich (z.B. man wird Beamtenanwärter, oder macht sich aus dem Studium selbständig).
Der günstige Studententarif in der PKV ist bis Alter 34 möglich, manchmal sogar bis 35. Von dem zu schwachen Einheitstarif der "Privaten studentischen Krankenversicherung" (PSKV) ist abzuraten. Es gibt bessere und dabei ähnlich günstige Spezialtarife. Üblicherweise haben diese eine geringe Selbstbeteiligung (auch ohne ist im Angebot), einen eher gemäßigten Zahnschutz, und das Mehrbettzimmer im Krankenhaus. Es wird aber auch 2-Bett mit Chefarzt angeboten. Das ist eine Beitragsfrage.
Hinweis für BAföG-Empfänger: Wer BAföG bezieht, bekommt zur Krankenversicherung 54,- Euro (ab 1.3.09) und zur Pflegeversicherung 10,- Euro dazu. Auch dies könnte eine PKV begünstigen.
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